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Abgeltungssteuer erklärt

25 % Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer – und wie der Sparerpauschbetrag hilft.

1 Min. Lesezeit

Stand: 31.05.2026

Was ist die Abgeltungssteuer?

Seit 2009 werden Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit 25 % besteuert. Dazu kommen:

Die effektive Steuerbelastung für Nicht-Kirchensteuerpflichtige beträgt damit 26,375 %.

Der Sparerpauschbetrag

Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Verheiratete) bleiben steuerfrei. Dieser Betrag wird als Sparerpauschbetrag bezeichnet.

Um ihn zu nutzen, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch Abgeltungssteuer ein.

Beispiel: Du erhältst 1.200 € an Dividenden. Die ersten 1.000 € sind steuerfrei, auf die verbleibenden 200 € zahlst du 26,375 % = 52,75 €.

Was fällt unter die Abgeltungssteuer?

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden
  • Realisierte Kursgewinne bei Aktien, ETFs und Fonds
  • Ausschüttungen von thesaurierenden Fonds (Vorabpauschale)

Verluste verrechnen

Kapitalverluste können mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustverrechnung). Verbleibt ein Verlust am Jahresende, wird er ins nächste Jahr vorgetragen. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Günstigerprüfung

Falls dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (z. B. in Rentenphasen oder bei niedrigem Einkommen), kannst du im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann automatisch den günstigeren Satz an.

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Dividenden-Steuerrechner

Berechne deine Steuerlast auf Dividenden – inklusive Sparerpauschbetrag und Kirchensteuer.

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Dieser Artikel dient deiner Information und Bildung – er ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Entscheidungen zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Im Zweifel hilft dir eine unabhängige Beratung weiter.

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