Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wird mit 5,5 % auf die festgesetzte Abgeltungssteuer erhoben – nicht auf den Kapitalertrag selbst. Bei 25 % Abgeltungssteuer ergibt das eine effektive Zusatzbelastung von rund 1,375 % des Ertrags.
Seit 2021 ist der Soli auf die Einkommensteuer für die große Mehrheit entfallen. Auf Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer fällt er jedoch weiterhin grundsätzlich an, da diese pauschal an der Quelle besteuert werden. Deine Bank behält ihn automatisch zusammen mit der Abgeltungssteuer ein, sofern dein Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.
Verwandte Begriffe: Abgeltungssteuer, Kirchensteuer, Sparerpauschbetrag
Weiterführend: Abgeltungssteuer erklärt