Abgeltungssteuer
Pauschalsteuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die seit 2009 in Deutschland auf private Kapitalerträge erhoben wird. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Steuer wird direkt von der auszahlenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt – der Anleger muss die Kapitalerträge in der Regel nicht gesondert in der Einkommensteuererklärung angeben.
Verwandte Begriffe: Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag
Weiterführend: Abgeltungssteuer erklärt