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Abgeltungssteuer

Pauschalsteuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die seit 2009 in Deutschland auf private Kapitalerträge erhoben wird. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Steuer wird direkt von der auszahlenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt – der Anleger muss die Kapitalerträge in der Regel nicht gesondert in der Einkommensteuererklärung angeben.

Verwandte Begriffe: Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag

Weiterführend: Abgeltungssteuer erklärt