Sparerpauschbetrag
Jährlicher Freibetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete) für Kapitalerträge.
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – steuerfrei bleiben. Seit 2023 beträgt er 1.000 € pro Person und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare.
Erst oberhalb dieses Betrags fällt Abgeltungssteuer an. Damit die Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei mehreren Banken lässt sich der Betrag aufteilen, in Summe darf er die Grenze aber nicht überschreiten.
Verwandte Begriffe: Freistellungsauftrag, Abgeltungssteuer
Weiterführend: Freistellungsauftrag optimal nutzen, Dividenden-Steuerrechner