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Freistellungsauftrag

Auftrag an die Bank, den Sparerpauschbetrag zu nutzen und keine Steuer einzubehalten.

Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu stellen. Bis zu diesem Betrag behält die Bank dann keine Abgeltungssteuer ein.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer ab dem ersten Euro ab – du müsstest dir zu viel gezahlte Steuer erst über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Hast du Depots bei mehreren Instituten, kannst du den Sparerpauschbetrag aufteilen; die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung) jedoch nicht übersteigen.

Verwandte Begriffe: Sparerpauschbetrag, Abgeltungssteuer

Weiterführend: Freistellungsauftrag optimal nutzen, Dividenden-Steuerrechner