Freistellungsauftrag optimal nutzen
Wie du mit dem Sparerpauschbetrag und einem clever verteilten Freistellungsauftrag Kapitalerträge legal steuerfrei stellst.
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Stand: 31.05.2026
Der steuerfreie Sockel: der Sparerpauschbetrag
Auf Kapitalerträge fällt grundsätzlich Abgeltungssteuer an – aber erst oberhalb des Sparerpauschbetrags. Seit 2023 beträgt er 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000 €. Gewinne, Dividenden und Zinsen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Details im Glossar: Sparerpauschbetrag.
Damit es wirkt: der Freistellungsauftrag
Den Freibetrag nutzt du nur automatisch, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Ohne ihn führt die Bank die Steuer ab dem ersten Euro ab – du müsstest sie dir später über die Steuererklärung zurückholen. Mehr dazu: Freistellungsauftrag.
Ein nicht erteilter Freistellungsauftrag ist einer der häufigsten und unnötigsten Steuerfehler von Anlegern.
Mehrere Banken: den Betrag aufteilen
Hast du Depots oder Konten bei mehreren Instituten, kannst du den Sparerpauschbetrag aufteilen – in Summe darf er 1.000 € (bzw. 2.000 €) aber nicht überschreiten. Lege pro Bank ungefähr so viel frei, wie dort an Erträgen anfällt. Liegt der Großteil deiner Dividenden bei einem Broker, sollte dort auch der größte Teil des Freibetrags liegen.
Was übrig bleibt, wird besteuert
Erträge oberhalb des Freibetrags unterliegen der Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Wie hoch die Last konkret ausfällt, berechnest du im Dividenden-Steuerrechner; die Systematik erklärt Abgeltungssteuer erklärt.
Dieser Artikel dient deiner Information und Bildung – er ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Entscheidungen zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Im Zweifel hilft dir eine unabhängige Beratung weiter.