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Kirchensteuer

8–9 % Zuschlag auf die Abgeltungssteuer für Mitglieder einer Kirche.

Wer Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist, zahlt auf Kapitalerträge zusätzlich Kirchensteuer. Sie wird nicht auf den Ertrag, sondern auf die Abgeltungssteuer erhoben – mit 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, mit 9 % in den übrigen Bundesländern.

Eine Besonderheit: Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die Abgeltungssteuer leicht, sodass der effektive Satz auf Kapitalerträge minimal unter 25 % plus Soli liegt. Banken rufen die Religionszugehörigkeit automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führen die Kirchensteuer direkt ab. Wer dem Abruf widerspricht (Sperrvermerk), muss die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Verwandte Begriffe: Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag

Weiterführend: Abgeltungssteuer erklärt