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Vorabpauschale

Jährlich vorab besteuerter Mindestertrag bei thesaurierenden Fonds – auch ohne Verkauf.

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, jährlich besteuert werden. Sonst könnten Anleger die Steuer beliebig lange aufschieben, indem sie nie verkaufen. Berechnet wird ein fiktiver Mindestertrag auf Basis des Fondswerts zu Jahresbeginn und des sogenannten Basiszinses der Bundesbank.

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Fonds im Jahr tatsächlich an Wert gewonnen hat, und ist auf diesen Wertzuwachs begrenzt. In Jahren mit niedrigem oder negativem Basiszins kann sie sogar bei null liegen. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet, sodass derselbe Ertrag nicht doppelt besteuert wird. Deine Bank zieht den Betrag automatisch ein – sorge für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto.

Verwandte Begriffe: Thesaurierend, Abgeltungssteuer, Teilfreistellung

Weiterführend: Abgeltungssteuer erklärt