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Verluste steuerlich verrechnen

Wie der Verlustverrechnungstopf funktioniert, welche Töpfe es gibt und wie du bankübergreifend verrechnest.

1 Min. Lesezeit

Stand: 31.05.2026

Gewinne und Verluste werden saldiert

Die Abgeltungssteuer fällt nur auf den per Saldo verbleibenden Gewinn an. Realisierst du in einem Jahr 800 € Gewinn und 500 € Verlust, werden nur 300 € besteuert. Damit das automatisch klappt, führt deine Bank einen Verlustverrechnungstopf, in dem realisierte Verluste gesammelt und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Zwei getrennte Töpfe

Der Gesetzgeber unterscheidet:

  • Topf Aktien: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
  • Allgemeiner Topf: Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen und Zertifikaten sowie alle übrigen Kapitalerträge.

Diese Trennung ist eine häufige Stolperfalle: Ein Verlust aus einer Einzelaktie lässt sich nicht mit Zinsen oder ETF-Gewinnen verrechnen.

Verluste übers Jahr hinaus nutzen

Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, trägt die Bank ihn automatisch ins nächste Jahr vor. Es verfällt also nichts. Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern. Damit holst du den Verlust aus dem Topf der einen Bank heraus und verrechnest ihn in der Steuererklärung mit Gewinnen bei einer anderen Bank.

Zusammenspiel mit dem Freistellungsauftrag

Verrechnung und Sparerpauschbetrag greifen ineinander: Zuerst werden Verluste gegengerechnet, dann der Freibetrag angewendet. Wer beides im Blick behält, zahlt über die Jahre spürbar weniger Steuern – ganz legal.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Dieser Artikel dient deiner Information und Bildung – er ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Entscheidungen zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Im Zweifel hilft dir eine unabhängige Beratung weiter.

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