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Teilfreistellung

Steuerfrei gestellter Ertragsanteil von Aktienfonds (30 %) als Ausgleich für die Fondsbesteuerung.

Die Teilfreistellung stellt einen Teil der Erträge von Fonds steuerfrei – als Ausgleich dafür, dass der Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlt. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) sind das 30 % der Erträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

Konkret heißt das: Von 1.000 € Gewinn aus einem Aktien-ETF sind nur 700 € steuerpflichtig. Bei Mischfonds (mind. 25 % Aktien) beträgt die Teilfreistellung 15 %, bei Immobilienfonds bis zu 80 %. Die Teilfreistellung wird automatisch von der Bank berücksichtigt und gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für die Vorabpauschale und Verkaufsgewinne.

Verwandte Begriffe: Abgeltungssteuer, Vorabpauschale, ETF (Exchange Traded Fund)

Weiterführend: Abgeltungssteuer erklärt