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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Wie die Entgeltumwandlung funktioniert, was der Arbeitgeberzuschuss bringt und worauf du bei der bAV achten solltest.

1 Min. Lesezeit

Stand: 31.05.2026

Vorsorge über den Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule des deutschen Vorsorgesystems. Das verbreitetste Modell ist die Entgeltumwandlung: Du wandelst einen Teil deines Bruttogehalts in Beiträge für eine Betriebsrente um. Diese Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Der doppelte Hebel

Zwei Effekte machen die bAV attraktiv:

  • Steuer- und Abgabenersparnis heute: Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt stammen, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen. Aus 100 € Beitrag wird netto oft deutlich weniger Verzicht.
  • Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei neuen Verträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, sofern er Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Was du bedenken solltest

Es gibt auch Nachteile:

  • Die Betriebsrente wird im Alter versteuert und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
  • Durch die geringeren Bruttobeiträge kann deine spätere gesetzliche Rente minimal niedriger ausfallen.
  • Die Qualität hängt stark vom konkreten Vertrag des Arbeitgebers ab – Kosten und Anlageform lohnen einen genauen Blick.

Faustregel

Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto attraktiver die bAV. Ein Zuschuss von 20 % oder mehr ist ein starkes Argument. Lass dir die Konditionen deines Arbeitgebers genau erklären und vergleiche sie mit einem eigenen ETF-Sparplan.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.

Dieser Artikel dient deiner Information und Bildung – er ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Entscheidungen zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Im Zweifel hilft dir eine unabhängige Beratung weiter.

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