Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Wie die Entgeltumwandlung funktioniert, was der Arbeitgeberzuschuss bringt und worauf du bei der bAV achten solltest.
1 Min. Lesezeit
Stand: 31.05.2026
Vorsorge über den Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule des deutschen Vorsorgesystems. Das verbreitetste Modell ist die Entgeltumwandlung: Du wandelst einen Teil deines Bruttogehalts in Beiträge für eine Betriebsrente um. Diese Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Der doppelte Hebel
Zwei Effekte machen die bAV attraktiv:
- Steuer- und Abgabenersparnis heute: Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt stammen, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen. Aus 100 € Beitrag wird netto oft deutlich weniger Verzicht.
- Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei neuen Verträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, sofern er Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
Was du bedenken solltest
Es gibt auch Nachteile:
- Die Betriebsrente wird im Alter versteuert und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
- Durch die geringeren Bruttobeiträge kann deine spätere gesetzliche Rente minimal niedriger ausfallen.
- Die Qualität hängt stark vom konkreten Vertrag des Arbeitgebers ab – Kosten und Anlageform lohnen einen genauen Blick.
Faustregel
Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto attraktiver die bAV. Ein Zuschuss von 20 % oder mehr ist ein starkes Argument. Lass dir die Konditionen deines Arbeitgebers genau erklären und vergleiche sie mit einem eigenen ETF-Sparplan.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.
Dieser Artikel dient deiner Information und Bildung – er ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Entscheidungen zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Im Zweifel hilft dir eine unabhängige Beratung weiter.